Dienstleistungen und freie Berufe

Das Thema Steuererklärung für Freiberufler wirft meist viele Fragen auf:

  • Wie wird die Steuererklärung angefertigt?

  • Was muss berücksichtigt werden?

  • Wie umfangreich ist es?

  • Benötigt man einen Steuerberater?

  • Gibt es Sonderregelungen?

Dies sind nur einige Fragen, die sich bei der Anfertigung der Steuererklärung stellen. Keine Zeit die Steuererklärung zu machen? Wir erstellen Ihre Steuererklärung zeitnah und zuverlässig für Sie. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin und lassen Sie sich beraten. Unser Steuerberater stellt sich Ihnen in einem Gespräch auch gerne persönlich vor. Er informiert Sie über unsere Preise und Arbeitsmethoden.

Allgemeine Regelungen

Freiberufler erstellen ihre Steuererklärung wie eine Privatperson und fügen diese der Einnahmeüberschussrechnung bei. Die einzelnen Rechnungen und Belege sind nicht vonnöten. Diese sollten aber bei einer Prüfung des Finanzamtes vorgelegt werden.

Fristen:

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn eine Steuerberatung beauftragt wird verlängert sich die Abgabefrist grundsätzlich bis zum 30. September des Folgejahres. Darüber hinaus kann sich diese Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres erstrecken.

Beratung – Jetzt kontaktieren

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie können gerne eine Frage stellen oder einfach einen Kommentar hinterlassen.