Steuerstrafrecht - Steuerberater als Strafverteidiger
Unsere Leistung im Bereich Steuerstrafrecht
Unsere Leistung in Steuersachen umfasst auch die Hilfe in Steuerstrafsachen, Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit, Ermittlung von korrekten Besteuerungsgrundlagen und Vorbereitung von Selbstanzeigen.
Wir übernehmen die Strafverteidigung, soweit die Straf- und Bußgeldstelle das Verfahren selbständig führt.
Der als Verteidiger tätige Steuerberater hat ohne Ausnahme alle Rechte und Pflichten, die die StPO für den Verteidiger vorsieht, zum Beispiel
- zur einseitigen Rechtswahrung seines Mandanten
- das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht, wenn der Missbrauch der Kopien durch ihn ausgeschlossen ist.
- in Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmesachen als Verteidiger auftreten
- gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss Beschwerde einzulegen
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine Email schreiben.









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