Steuerhinterziehung durch Ebay Verkäufe – Lösung Selbstanzeige?
In den letzten Monaten haben immer mehr Verkäufer bei Ebay Schwierigkeiten mit der Finanzverwaltung bekommen und sogar in zahlreichen Fällen Besuch von der Steuerfahndung. Sie wurden verdächtigt, sowohl Einkommensteuer, Gewerbesteuer als auch Umsatzsteuer hinterzogen zu haben. Die Finanzverwaltung hat zum Gegenschlag ausgeholt bei all denjenigen Ebay Händlern, die im Sinne des Steuerrechts als gewerbliche Händler tätig sind. Sie setzt hier ein Programm, das den Namen „Fahndungsknecht“ trägt, ein.
Mithilfe des Programms Fahndungsknecht ist die Finanzverwaltung in der Lage, umfangreich die Daten aufzubereiten, die sie ggf. ,wenn ein Fall der Steuerhinterziehung vorliegt, von Ebay erhält. Die Finanzverwaltung hat somit lückenlosen Überblick über all diejenigen Kaufgeschäfte, die über Ebay abgewickelt worden sind.
Aufgrund dieser Informationen ist die Finanzverwaltung in der Lage, denjenigen Händler, der tatsächlich nicht nur rein privat und relativ selten Gegenstände über das Internet verkauft, ausfindig zu machen. Gerade diejenigen, die aufgrund besonderer Kenntnisse ihr Hobby zum Beruf gemacht haben, d.h. dass sie umfangreich mit Gegenständen im Internet handeln, überrascht es immer wieder, dass sie steuerrechtlich als Händler eingestuft werden mit der Konsequenz, dass umfangreiche Steuererklärungen abgegeben werden müssen.
Diejenigen, die sich der Gefahr nicht aussetzen wollen, trotz Ahnungslosigkeit steuerpflichtig zu werden, sollten den zugrunde liegenden Sachverhalt durch einen Steuerberater prüfen lassen, erklärt der Geschäftsführer Lothar Pues von der DS Deutsche Steuerberatung. Selbst für den Fall, dass die Steuererklärungen in der Vergangenheit nicht richtig abgegeben worden sind, sieht das Steuerrecht durch die Korrektur der Steuererklärung, d.h. durch die Abgabe einer Selbstanzeige und der Nachzahlung der Steuern vor, dass Straffreiheit erreicht wird.
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