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02.03.10 - Selbstanzeige und die Daten-CD
Noch nie war die Verunsicherung bei denjenigen, die unversteuertes Vermögen im Ausland besitzen, so groß wie heute. Der bereits erfolgte Ankauf von Daten bzw. der geplante Ankauf weiterer Daten-CDs hat die Verunsicherung erhöht. Nunmehr ist, wenn eine Lösung erarbeitet werden soll, Eile geboten, weil mit der Auswertung der Daten begonnen wird und somit eine Tatentdeckung droht.
Sobald das Material mit der persönlichen Steuerakte abgeglichen worden ist und derjenige, der seine Steuererklärung nicht richtig abgegeben hat, von seiner Entdeckung Kenntnis hat oder sogar mit seiner Entdeckung rechnen muss, ist der Weg Selbstanzeige verschlossen. Eine genaue zeitliche Vorgabe, wann dies der Fall ist, lässt sich schwer abschätzen. Es genügt nicht, wie es in der Praxis häufig vorkommt, dass der Steuerpflichtige eine Erklärung an das Finanzamt mit dem Hinweis versendet, man wolle eine Selbstanzeige erstatten und werde entsprechende Bankunterlagen später beibringen.
Alle Fakten sprechen für eine Selbstanzeige, da die Selbstanzeige Straflosigkeit mit sich bringt. Voraussetzung hierfür ist, dass der steuerliche Schaden durch Nachzahlung der Steuern wieder gutgemacht wird.
Trotz des einzigartigen Angebotes, das die Selbstanzeige mit sich bringt, bleiben Hemmnisse bei denjenigen, die sich für eine Selbstanzeige entscheiden. Die Hemmnisse sind in der Regel psychologischer Natur, da der Steuerpflichtige Sorge hat, dass die Abgabe einer Selbstanzeige neue Probleme schafft. Oft ist es auch die Frage, ob mit Abgabe einer Selbstanzeige eine Rufschädigung beim Finanzamt oder sogar in der Öffentlichkeit entstehen kann. Diese Bedenken sind regelmäßig falsch, da auch die Selbstanzeige dem Steuergeheimnis unterliegt mit der Folge, dass weder die Öffentlichkeit von der Abgabe der Selbstanzeige erfährt, noch Schwierigkeiten mit der Finanzverwaltung entstehen.
Oft steht auch bei der Selbstanzeige die Problematik im Vordergrund, ob nicht dadurch das ganze Vermögen, das man sich über Jahre mühsam erspart hat, nunmehr durch die Selbstanzeige verloren geht.
Die praktische Erfahrung der Selbstanzeige zeigt, dass in vielen Fällen nur ca. 20% des heute vorhandenen Vermögens bezahlt werden muss, um die letzten 10 Jahre wieder steuerlich in Ordnung zu bringen.
Nicht ohne Grund ist deswegen die Zahl der Selbstanzeigen in den letzten zwei Wochen extrem gestiegen. Es zeigt sich dem Steuerbürger, der unversteuertes Vermögen im Ausland hat, immer mehr, dass die Chancen einer Selbstanzeige tatsächlich Chancen sind.
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