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10.02.10 - Steuersünder bekommt Schadensersatz
In einem Prozess gegen die LGT Treuhand hat das fürstliche Landgericht in Vaduz einem deutschen Steuerpflichtigen, einem Bad Homburger Geschäftsmann, Schadensersatz von €7,3 Mio. zugesprochen.
Durch dieses Urteil geraten Banken unter erheblichen Druck. Sie geraten zumindest dann unter Druck, wenn sie es versäumt haben, ihre Kunden über den Diebstahl zu informieren.
Die ehemalige LGT Treuhand muss sich jetzt auf eine Klagewelle einstellen.
Der Name des Klägers befand sich auf der gleichen CD wie der von Post-Chef Klaus Zumwinkel. Der Geschäftsmann, der zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von €7,5 Mio. verurteilt worden ist, musste mit Anwaltskosten und Steuernachzahlung €20 Mio. bezahlen.
Wie die Liechtensteiner Zeitung unter Wirtschaft regional berichtet, kommen die Richter in dem bereits am 7. Januar gefassten Urteil zu dem Schluss, dass die Bank den Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert und ihm dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige verunmöglicht habe.
Das Urteil ist nur erstinstanzlich Instanz ergangen und wird deshalb in Berufung gehen.
Trotzdem wird der Fall auch für andere Banken interessant sein, wenn in zweiter Instanz das Gericht in Vaduz entscheiden würde, dass die LGT Treuhand auch steuerberatend tätig war und damit Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hätte.
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